RECHTLICHES

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DTW Networks GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DTW Networks GmbH

(nachfolgend DTW genannt)

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller Verträge und gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Unsere Angebote bleiben Eigentum der DTW. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung.

2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.3. Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

§ 3 Zahlung, Verzug

3.1. Soweit nichts anderes vereinbart, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten genannten Preise 3 Monate ab Datum des Angebots gebunden.

3.2. Die Preise gelten ab Werk des Verkäufers einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu dem in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

3.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen ohne jeden Abzug auf das Konto des Verkäufers zu leisten.

3.4. An die vertraglich vereinbarten Preise hält sich der Verkäufer während der Lieferzeit, jedoch mindestens 3 Monate, gebunden.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet.

3.6. Bei vereinbarten Zahlungen durch Akzept gehen die Diskontspesen zu Lasten des Käufers.

3.7. Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht gegenüber Forderungen des Verkäufers nur für den Fall zu, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3.8. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Anspruch durch uns anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt wurde.

§ 4 Gefahrenübergang

4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache, an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

4.2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 5 Gewährleistung und Mängelhaftung

5.1. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalteilen entsprechen, verfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung.

5.2. Der Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels). Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5.3. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass der Verkäufer Nachbesserung wählt, hat der Käufer:

a) das schadhafte Teil, bzw. Gerät oder Maschine zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die DTW auf deren Verlangen zuzusenden.

b) das schadhafte Teil, bzw. Gerät oder Maschine an seinem Wohnort oder Sitz bereit zu halten, so dass die DTW in der Lage ist, durch einen Servicetechniker die Nachbesserung vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

DTW Networks GmbH

Äußerer Hofring 6
09429 Wolkenstein/Hilmersdorf
Deutschland

FON: +49 (0) 37369 8459-00
FAX: +49 (0) 37369 8459-20
MAIL: info@dtw-networks.de
WEB: www.dtw-networks.de

5.4. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware, beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

5.5. Die Gewährleistungsfrist für den Käufer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, ausgenommen es handelt sich bei der Ware um Baumaterialien oder es wurde die VOB als Ganzes vereinbart.

5.6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktionsbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

5.7. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zu Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

5.8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

6.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Verletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

6.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

6.3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen gegen den Käufer, behält sich die DTW das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in laufenden Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

7.2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Stoffen vermengt oder vermischt, die nicht von der DTW geliefert sind oder in deren Eigentum stehen, erwirkt dieses Miteigentum an der gesamten Menge in Höhe des Wertanteils der Lieferung einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer.

7.3. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zusammen mit anderen, nicht von der DTW gelieferten Stoffen, zu einer neuen Sache verarbeitet, erwirkt die DTW auch an dieser neuen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware und der fakturierten Umsatzsteuer.

7.4. Für den Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware veräußert, gilt bereits bei Abschluss des Kaufvertrages als vereinbart, dass die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer auf die DTW übergeht.

7.5. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer in ein Grundstück im Auftrag eines Dritten eingebaut, geht die daraus entstehende Werklohnforderung gegen den Dritten insoweit auf die DTW über, als in ihr eine Forderung für die Vorbehaltsware einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer enthalten ist.

7.6. Übersteigt im Einzelfall die durch die Forderungsabtretung erlangte Sicherheit den Wert der Gesamtlieferung der DTW um mehr als 10 %, so ist diese zu entsprechender Rückabtretung verpflichtet.

7.7. Der Käufer hat der DTW von sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Vorbehaltsgutes, unverzüglich Mitteilung zu machen.

7.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die DTW berechtigt, die Vorbehaltsware unter einer Fristsetzung von 10 Tagen zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegenüber Dritten zu verlangen.

§ 8 Gerichtsstand

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

8.2. Soweit es sich bei den Parteien um Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, der Sitz des Verkäufers, also der DTW. Gleiches gilt, wenn der Käufer einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8.3 Sitz des Unternehmens:

DTW Networks GmbH
Äußerer Hofring 6
09429 Wolkenstein/Hilmersdorf
Fon +49 (0)37369 / 845900
Fax +49 (0)37369 / 845920
www.dtw-networks.de
info(at)dtw-networks.de

8.4 Leistungen des Unternehmens:

Errichten von passiven Datennetzwerken in Kupfer- oder LWL- Anschlußtechnik, TK-Netze und - Anlagen sowie Digital Signage Systeme. Netzwerkzertifizierungen von Glasfaser- und Kupferdatennetzen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.